
Wie Verbraucherschutz konkret ausschaut, das konnten wir in unserer Stammtischreihe am 08.09.2008 beim Besuch im Chemischen Veterinär- und Untersuchungsamt (CVUA) in der Bissierstraße erfahren.
Wie Verbraucherschutz konkret ausschaut, das konnten wir in unserer Stammtischreihe am 08.09.2008 beim Besuch im Chemischen Veterinär- und Untersuchungsamt (CVUA) in der Bissierstraße erfahren.
Das CVUA Freiburg ist für 2,2 Mio. Einwohner des Regierungsbezirks Freiburg „Südbaden“ zuständig und untersucht jährlich ca. 12.500 Lebensmittelproben sowie 5000 weitere Proben von Kosmetika und Bedarfsgegenständen. Diese Proben werden auf Inhaltsstoffe, Gefahren und Allergene hin untersucht, aber auch, ob die Kennzeichnungspflicht erfüllt ist.
Von der Bundestagsabgeordneten Elvira Dobrinski-Weiß wurde kritisch angemerkt, dass der Verbraucher leider nur selten von den aufgedeckten Mängeln erfährt. Anders in Dänemark, wo beispielsweise eine Pommesbude, die negativ aufgefallen ist, einen negativen Smiley erhält: Eine solche Regelung halten wir für eine wirksame Maßnahme, um den Verbraucherschutz zu stärken und auch für Deutschland wünschenswert.
Herr Waiblinger und Herr Pietsch führten uns durch das Labor der Gentechnikabteilung. Sie erklärten uns, wie man mithilfe der PCR (Polimerasenkettenreaktion)-Analyse herausfinden kann, ob Bestandteile von Lebensmitteln aus Gentechnik hergestellt wurden. Ein kleiner Abschnitt der DNA-Kette, der nur in gentechnisch veränderten Pflanzen vorkommt, wird vervielfältigt und erkennbar gemacht. So kann festgestellt werden, ob z.B. Sojalecithin, das in sehr vielen Lebensmitteln vorkommt, aus Gensoja hergestellt wurde.
40 % aller auf Gensoja untersuchten Proben fallen positiv aus, wobei aber der Grenzwert von 0,9 % an gentechnisch veränderten Stoffe so gut wie nie überschritten wird. Am Fleisch festzustellen, ob Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen bestanden, ist heute leider noch sehr aufwändig und teuer.
Wir waren uns einig, dass die Entwicklung der Gentechnik kritisch zu sehen ist. Vor allem muss der Verbraucher durch deutliche Kennzeichnung informiert werden, ob das Produkt gentechnisch veränderte Produkte enthält.
Bisher findet man nur einen kleinen Hinweis unter den Inhaltsstoffen. – Diesen aber auch nur, wenn nicht die Informationskette unter den zahlreichen Zwischenhändlern abgebrochen ist und wenn der Grenzwert von (noch) 0,9 % überschritten ist.
Wir bedanken uns nochmals herzlich bei Herrn Dr. Renner, Herrn Waiblinger und Herrn Pietsch für die spannenden Einblicke in das CVUA. Auch danken wir Elvira Dobrinski-Weiß für ihre Anwesenheit.
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